Rechtsprechung
   BVerwG, 13.02.1978 - 4 B 220.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2652
BVerwG, 13.02.1978 - 4 B 220.77 (https://dejure.org/1978,2652)
BVerwG, Entscheidung vom 13.02.1978 - 4 B 220.77 (https://dejure.org/1978,2652)
BVerwG, Entscheidung vom 13. Februar 1978 - 4 B 220.77 (https://dejure.org/1978,2652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1978,2652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Umwandlung einer Straße in eine Sackgasse - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Abweichung eines Urteils von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in der Nichtzulassungsbeschwerde - ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1978 - 4 B 220.77
    Danach bezieht sich das Abwägungsgebot seinem Gegenstand nach "auf diejenigen öffentlichen und privaten Belange, die in die Abwägung jeweils 'nach Lage der Dinge ... eingestellt werden' müssen (so die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - in BVerwGE 34, 301 [309] für das Bebauungsrecht; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 für das Straßenrecht).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1978 - 4 B 220.77
    Danach bezieht sich das Abwägungsgebot seinem Gegenstand nach "auf diejenigen öffentlichen und privaten Belange, die in die Abwägung jeweils 'nach Lage der Dinge ... eingestellt werden' müssen (so die ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z.B. Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 105.66 - in BVerwGE 34, 301 [309] für das Bebauungsrecht; Urteil vom 14. Februar 1975 - BVerwG IV C 21.74 - in BVerwGE 48, 56 für das Straßenrecht).
  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 100.74

    Planfeststellungsbeschluß - Anfechtungsklage - Straßenbaulast -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1978 - 4 B 220.77
    Zum fernstraßenrechtlichen Abwägungsgebot hat der beschließende Senat eingehend zuletzt in seinem Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG IV C 100.74 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 25 S. 56 [54]) Stellung genommen.
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 21.69

    Zurückweisung einer Revision - Anordnung über Schutzanlagen in einem

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1978 - 4 B 220.77
    Zu dieser Abgrenzung hat der Senat in seinem Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG IV C 21.69 - (BVerwGE 41, 178 [180/181]) ausgeführt: Schutzauflagen im Sinne des § 17 Abs. 4 FStrG "sind dem Träger der Straßenbaulast 'im Planfeststellungsbeschluß' aufzuerlegen und dadurch als Ergänzung zur Planfeststellung, nicht aber als deren integrierender Bestandteil gekennzeichnet.
  • BVerwG, 13.06.1977 - 4 B 13.77

    Zulassung der Revision - Divergenz - Unzureichende Rechtsschutzbehauptung -

    Auszug aus BVerwG, 13.02.1978 - 4 B 220.77
    Obwohl demnach das Berufungsurteil von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts abweicht, ist die Zulassung der Revision dennoch nicht gerechtfertigt; denn das Urteil erweist sich im Sinne des § 144 Abs. 4 VwGO aus anderen Gründen als richtig (vgl. hierzu Beschluß vom 13. Juni 1977 - BVerwG IV B 13.77 - in Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 153):.
  • BVerwG, 11.11.1983 - 4 C 82.80

    Streitgegenstand bei Anfechtung einer fernstraßenrechtlichen Planfeststellung;

    Der Senat hat bereits früher entschieden, daß die Entscheidung der Planfeststellungsbehörde, "ob und auf welche Weise eine Gemeindestraße an die Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße angeschlossen werden soll, nicht den Anwendungsbereich des § 17 Abs. 4 FStrG, sondern unmittelbar das Planvorhaben selbst betrifft, das nach der Vorschrift des § 18 b Abs. 1 FStrG auch die notwendigen Folgemaßnahmen an anderen Straßen umschließt" (Beschluß vom 13. Februar 1978 - BVerwG 4 B 220.77 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht